Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Gerichtstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

 Leistungspflichten des Auftraggebers

  • Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Vorlagen, Produktinformationen, Video- und Bildmaterial, Zugangsdaten zu Hostings, Google my Business oder Wordrpess etc. zum vereinbarten Termin frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen.

  • Der Kunde erklärt sich einverstanden mit dem Betrag der Dienstleistung und teilt der Agentur Updates oder Änderungen umgehend mit um diese zu implementieren und die Kampagne anzupassen.

  • Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, die Administrationsrechte der Unternehmens-Facebook-Seite zu besitzen, Werbeanzeigen im Namen des Kunden zu erstellen und auszustrahlen, sowie alle naheliegenden, sprich mit der Kampagne, Webseitenerstellung oder lokale SEO Optimierungen in verbindungstehenden Tätigkeiten auszuführen. Falls die Agentur bestimmte Aktionen nur nach Genehmigung des Kunden ausführen soll, muss dies der Agentur zu Beginn der Geschäftsbeziehung ausdrücklich mitgeteilt werden.

  • Der Kunde hat der Agentur rechtzeitig zu bestätigen, ob er die Genehmigung bezüglich eines Vorschlags erteilt, so dass der Arbeitsablauf der Agentur nicht beeinträchtigt wird.

  • Erteilt der Kunde die Genehmigung für einen von der Agentur vorgeschlagenen Entwurf, so gilt dies gleichzeitig als Genehmigung des ggf. mit dem Vorschlag der Agentur verbundenen Kostenvoranschlags.

  • Der Kunde hat die erwähnten Leistungspflichten vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde die Leistungspflichten und verhindert damit die Leistungserbringung der Agentur, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.

Einräumung von Nutzungsrechten

  • Die Agentur räumt dem Kunden an Ideen, Entwürfen, Gestaltungen und Arbeitsergebnissen ein einfaches räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Weiterübertragung des Rechts an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

  • Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Kunden über.

  • Die Agentur wird den Kunden über etwaige Beschränkungen der Urhebernutzungsrechte, insbesondere über bestehende SUISA-Rechte/GEMA-Rechte, hinweisen.

  • Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.

Laufzeit

 Es gilt die Laufzeit, die vereinbart worden ist, der Vertrag wird NICHT automatisch verlängert.

Preise

 Die Preise, die von der Agentur angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.

Fristen & Verzug

  • Fristen für die Leistungserbringung der Agentur beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Agentur eingegangen ist und vereinbarungsgemäss die für die Dienstleistungen notwendigen, Nutzungsrechte und Daten bei der Agentur vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Leistungserbringungen des Kunden komplett erbracht sind.
  • Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

  • Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Agentur in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag ausserordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Agentur wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

Haftung

  • Die Agentur gibt kein Versprechen oder Garantie dafür ab, dass die vereinbarten Leistungen zu mehr Umsatz, Geschäftsaktivitäten, Gewinnen oder sonstigen Verbesserungen im Unternehmen des Kunden führen.

  • Die Agentur gewährt keine Erstattungen oder Rückgaberechte auf die erbrachte Leistung, ausser es wurde schriftlich vereinbart.

  • Die Agentur und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen übernehmen keinerlei Haftung (außer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) für Schäden oder Verluste, die aus oder als Folge der Erbringung der Dienstleistungen entstanden sind. Dies gilt nur sofern die Schäden oder Verluste nicht aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur entstanden sind. Für die wettbewerbs- und kennzeichen- rechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.

  • Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzplicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat. Die Agentur behält sich das Recht ein, im Falle einer mangelhaften Auslieferung ihrer Leistung alternativ eine Erstattung der im vorangegangenen Monat geleisteten Zahlung des Klienten zu erlassen. Mit Erstattung der Zahlung durch die Agentur wird in diesem Fall die Schadensersatzpflicht nichtig.

  • Die Agentur hat keinerlei Einfluss auf die Richtlinien von Facebook, Messenger, Google, TripAdvisor oder anderer Portale. Sie haftet nicht für Sperrungen wegen Verstoß der Richtlinien und entbindet den Kunden auch nicht des Vertrages bei Eintritt einer Sperrung.

Vertraulichkeit

  • Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

  • Angebote und Preisbedingungen werden zwischen dem Kunden und der Agentur hiermit, sofern nichts anderes gesetzlich vorgesehen ist, die Preisvereinbarung für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren, ab dem Datum des unterzeichneten Angebots geheim zu halten. Der Kunde wird diese vertraulichen Informationen nicht zur Unterstützung seiner Geschäfte oder der Geschäfte anderer Personen verwenden, unabhängig davon, ob er mit der Agentur im Wettbewerb steht oder nicht.

Rabatt bei Empfehlung

  • Der Kunde hat die Möglichkeit den Service der Agentur weiterzuempfehlen. Als Gegenleistung für jeden erfolgreich übermittelten neuen Klienten für die Agentur, erhält der Kunde einen Rabatt von 200 Franken oder Euro auf seine monatlich, durch die Agentur, in Rechnung gestellte Leistung. Der genannte Rabatt gilt für den Kunden nur so lange der übermittelte Klient, sowie der Kunde selbst eine aktive und monatlich in Rechnung gestellte Leistung der Agentur beziehen. So lange die genannten Umstände relevant bleiben erhält der Kunde den genannten monatlichen Rabatt für mindestens 12 Monate nach erfolgreicher Übermittlung. Ab der dritten erfolgreichen Empfehlung, steigt der Rabatt auf 250 Franken oder Euro pro neuen Klienten für die Agentur.

  • Der Rabatt wird ab der nächsten monatlichen Rechnung, nach Vertragsabschluss des übermittelten Klienten gewährt. Die Agentur ist nicht verpflichtet einen empfohlenen Klienten aufzunehmen und kann diesen ohne nähere Gründe ablehnen. Die Agentur behält sich das Recht ein, das Rabatt-
    Modell in Zukunft ggf. anzupassen, der Kunde wird in diesem Fall über Änderungen umgehend in Kenntnis gesetzt.

Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

 

AGB Stand: 29.06.2020 © – Vervielfältigung verboten